Gesetzliche Einschränkung für Führerscheinneulinge
Ab 9. Februar tritt eine Änderung des Strassenverkehrskodex in kraft, welche besagt daß Führerscheinneulinge künftig im ersten Jahr keine Fahrzeuge mit einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis höher 55KW/1000Kg und Leistung von über 70KW fahren dürfen.
Diese Beschränkung betrifft Führerscheine ausgestellt nach 9. Februar 2011 und gilt 12 Monate ab Ausstellungsdatum.
Das Leistungs-/Gewichtsverhältnis wird wie folgt errechnet:
Im Fahrzeugschein eingetragene Leistung in KW geteilt durch Leergewicht aus Fahrzeugschein in Tonnen wobei vorher 0,075 Tonnen (75Kg mittlerer Wert für das Gewicht des Fahrers) zum Leergewicht addiert werden!
Leistung in KW
------------------------------------------------------------------------------------------- =KW/Tonne
(Fahrzeugleergewicht+Fahrermittelwert0,075T)
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